Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die Nutzung von Beliq. Anbieter ist Tobias Satzger, c/o IP-Management #10800, Ludwig-Erhard-Str. 18, 20459 Hamburg (nachfolgend wir oder Anbieter).
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für die Registrierung eines Kontos und die Nutzung der API, des Dashboards (dashboard.beliq.eu), der Website (beliq.eu) und der Dokumentation (docs.beliq.eu). Die Nutzungsrichtlinie ist Bestandteil dieses Vertrages.
1.2 Kostenlose Angebote
Für den kostenlosen Tarif und für die ohne Konto nutzbaren Werkzeuge auf unserer Website (Rechnungsgenerator und API-Playground) gelten die Nutzungsbedingungen für kostenlose Angebote. Deren Regelungen zu Gewährleistung, Haftung, Verfügbarkeit und Beendigung gehen den Ziffern 4, 8, 9 und 12 dieser AGB vor. Im Übrigen gelten diese AGB auch für den kostenlosen Tarif.
1.3 Nur Unternehmer
Beliq richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an Unternehmen, Organisationen und Selbstständige, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er in dieser Eigenschaft und nicht als Verbraucher (§ 13 BGB) handelt und zum Vertragsschluss für das von ihm vertretene Unternehmen berechtigt ist. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande.
Ein Widerrufsrecht besteht deshalb nicht: Die §§ 355, 312g BGB gewähren es nur Verbrauchern. Private Nutzer können den Rechnungsgenerator und den API-Playground auf unserer Website ohne Konto und ohne Vertragsschluss verwenden.
1.4 Abwehrklausel
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht gesondert widersprechen. Sie gelten nur, soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringen.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Leistungsumfang
Beliq ist eine REST-API zum Erzeugen, Prüfen, Auslesen und Konvertieren elektronischer Rechnungen nach EN 16931. Acht Formate sind Teil der Leistung, in zwei Prüfstufen, die der öffentlichen Abdeckungsübersicht entsprechen:
- Behördengeprüft (englisch und in der API Authority-checked): Prüfung gegen das von der jeweiligen Formatstelle veröffentlichte Regelwerk, festgelegt nach Version und Hash. Umfasst XRechnung (UBL und CII), Factur-X, ZUGFeRD 2.x, Peppol BIS Billing 3.0 (UBL) sowie das niederländische NLCIUS-Overlay.
- Schema-geprüft (englisch Schema-checked): Prüfung gegen das amtliche XSD-Schema der nationalen Stelle. Ein maschinenlesbares Regelwerk wird für diese Formate nicht veröffentlicht. Umfasst FatturaPA (Italien), Facturae (Spanien) und e-SLOG (Slowenien).
Der semantische Kern der EN 16931 liegt allen Formaten zugrunde. Enthalten sind:
- Erzeugung elektronischer Rechnungen in XRechnung (UBL und CII), Factur-X und ZUGFeRD 2.x (PDF/A-3), Peppol BIS Billing 3.0 (UBL) und im NLCIUS-Overlay
- Prüfung aller acht genannten Formate: gegen die amtlichen XSD-Schemata, gegen die Schematron-Regeln der EN 16931 sowie gegen die länder- oder netzspezifischen CIUS- und Profilregeln, soweit für die Stufe Behördengeprüft einschlägig; für die Stufe Schema-geprüft gegen das amtliche XSD-Schema
- Auslesen von UBL-, CII- und Factur-X/ZUGFeRD-Rechnungen in normalisiertes JSON
- Konvertierung zwischen den unterstützten Formaten
- Webhook-Zustellung mit HMAC-SHA256-Signatur
- Prüfung der PDF/A-3-Konformität mit VeraPDF
- Ein Dashboard zur Verwaltung von API-Keys, Nutzung und Konto
2.2 Nicht Gegenstand der Leistung
Die Leistung umfasst das Erzeugen und Prüfen elektronischer Rechnungsdokumente. Sie umfasst insbesondere nicht:
- Die Übermittlung von Rechnungen über das Peppol-Netzwerk. Beliq erzeugt Dokumente, die Peppol BIS Billing 3.0 entsprechen, ist aber kein Peppol Access Point. Der Versand an Empfänger über Peppol oder einen anderen Kanal obliegt dem Kunden oder einem von ihm beauftragten Access Point.
- Die Übermittlung über die französische B2B-Infrastruktur. Beliq erzeugt Factur-X-Dokumente, ist aber keine von der DGFiP registrierte Plateforme Agréée, ist nicht an die zentrale Plattform (PPF) oder deren Verzeichnis angebunden und betreibt weder E-Invoicing- noch E-Reporting-Übermittlungsflüsse. Die Weiterleitung über eine zugelassene PA und die Erfüllung der französischen Meldepflichten obliegen dem Kunden oder einem von ihm beauftragten Partner.
- Die Einreichung italienischer Rechnungen beim Sistema di Interscambio (SDI) oder in einem anderen nationalen Clearing-Netz. Beliq prüft FatturaPA-Dokumente (Stufe Schema-geprüft, siehe Ziffer 2.1), ist aber kein SDI-Betreiber und kein zertifizierter Übermittlungsintermediär. Digitale Signatur, Weiterleitung an das SDI und die Einhaltung der Kanalregeln der Agenzia delle Entrate obliegen dem Kunden oder einem von ihm beauftragten Partner.
- Die Einreichung spanischer Rechnungen bei FACe oder über den künftigen B2B-Kanal nach dem Gesetz Crea y Crece. Beliq prüft Facturae-Dokumente (Stufe Schema-geprüft, siehe Ziffer 2.1), ist aber kein FACe-Einreicher und keine spanische Austauschplattform; Facturae ist nicht Teil der Erzeugung. XAdES-Signatur, Weiterleitung an FACe, an eine spanische Austauschplattform oder an einen Peppol Access Point und die Einhaltung der jeweiligen Kanalregeln obliegen dem Kunden oder einem von ihm beauftragten Partner.
- Die Einhaltung des spanischen VeriFactu-Regimes. VeriFactu (Real Decreto 1007/2023) stellt Anforderungen an die rechnungsstellende Software selbst, unter anderem manipulationssichere, verkettete Datensätze und die optionale Echtzeitmeldung an die AEAT. Es ist kein Übermittlungskanal, von dem man sich durch einen Hinweis abgrenzen könnte. Der Generator von Beliq erzeugt derzeit keine VeriFactu-konformen Datensätze; die Erfüllung etwaiger VeriFactu-Pflichten obliegt dem Kunden. Wir werden ausdrücklich mitteilen, ob und ab wann Beliq VeriFactu unterstützt.
- Die Einreichung rumänischer Rechnungen im System ANAF e-Factura über das SPV-Portal. Beliq ist kein bei der ANAF registrierter Intermediär, führt keine zertifikatsbasierte Authentifizierung gegenüber ANAF-Diensten durch und erfüllt keine Aufbewahrungspflichten des nationalen Systems. Das nationale Overlay RO_CIUS ist nicht Teil der derzeitigen Leistung. Signatur, Übermittlung an die ANAF und die Einhaltung von OUG 120/2021, OMF 1366/2021 und Ordinul 4092/2022 obliegen dem Kunden oder einem von ihm beauftragten Partner.
- Steuer-, Buchhaltungs- oder Rechtsberatung. Prüfergebnisse beruhen auf den zum Zeitpunkt der Verarbeitung geltenden amtlichen Regeln und Schemata und sind keine berufliche Beratung.
- Die dauerhafte Speicherung oder revisionssichere Archivierung erzeugter Rechnungen.
2.3 Verarbeitung von Rechnungsinhalten
Über die API eingereichte Rechnungsinhalte verarbeiten wir im Arbeitsspeicher und speichern sie nicht dauerhaft. Zu jedem Vorgang protokollieren wir Metadaten (Vorgangsart, Status, Verarbeitungsdauer), nicht aber die Rechnungsdaten selbst. Einzelheiten und etwaige Abweichungen bei künftigen Funktionen ergeben sich aus dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
3. Vertragsschluss und Registrierung
3.1 Zustandekommen des Vertrages
Die Darstellung des Dienstes auf unserer Website ist kein bindendes Angebot. Mit Absenden des Registrierungsformulars gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir das Konto freischalten oder die Nutzung ermöglichen.
3.2 Registrierung
Die Registrierung erfolgt mit E-Mail-Adresse und Passwort oder über einen der im Dashboard angebotenen OAuth-Anbieter (derzeit Google, GitHub und Microsoft). Der Kunde macht zutreffende Angaben und hält sie aktuell.
3.3 Kontosicherheit
Der Kunde ist für alle Vorgänge verantwortlich, die über sein Konto und seine API-Keys ausgeführt werden. Er bewahrt Zugangsdaten und API-Keys sorgfältig auf und teilt uns einen Verdacht auf unbefugte Nutzung unverzüglich unter hello@beliq.eu mit. Die gesetzliche Verteilung der Beweislast bleibt unberührt.
4. Leistungen des Anbieters
4.1 Verfügbarkeit
Wir schulden eine Verfügbarkeit der API von 99,5 % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt zwischen unserer Infrastruktur und dem öffentlichen Internet. Diese Verfügbarkeit bestimmt den vertragsgemäßen Zustand im Sinne des § 536 BGB. Nicht als Ausfallzeit zählen:
- Störungen, die auf Einrichtungen, Netzanbindungen oder Software des Kunden oder auf von ihm eingesetzte Dritte zurückgehen,
- Störungen des öffentlichen Internets außerhalb unseres Verantwortungsbereichs,
- höhere Gewalt.
Wartungsarbeiten sind nicht ausgenommen: Unterbricht eine Wartung den Dienst, zählt sie wie jede andere Ausfallzeit.
4.2 Wartung
Wartung und Aktualisierungen führen wir so durch, dass der Dienst dabei erreichbar bleibt. Lässt sich eine Unterbrechung ausnahmsweise nicht vermeiden, kündigen wir sie mindestens fünf Werktage vorher in Textform an, legen sie zwischen 22:00 und 06:00 Uhr (MEZ beziehungsweise MESZ) und halten sie so kurz wie möglich. Maßnahmen zur Abwehr einer akuten Gefahr für Sicherheit, Datenintegrität oder Betrieb können wir jederzeit ohne Vorankündigung durchführen; wir informieren unverzüglich danach.
4.3 Support
Support leisten wir per E-Mail an hello@beliq.eu an Werktagen. Zusagen zu Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten treffen wir nur, soweit sie ausdrücklich in Textform vereinbart sind.
4.4 Weiterentwicklung
Wir entwickeln den Dienst fortlaufend weiter und können einzelne Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, solange der vertraglich geschuldete Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Eine wesentliche Einschränkung des Leistungsumfangs kündigen wir mindestens 30 Tage vorher in Textform an; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
4.5 Nutzungsgrenzen
Jeder Tarif enthält ein monatliches Dokumentenkontingent. Ein Dokument entspricht einem API-Aufruf, der die Engine ausführt, also einem Aufruf zum Erzeugen, Prüfen, Auslesen, Konvertieren, Senden oder Empfangen. Aufrufe, die nur Kontodaten lesen oder bereits erzeugte Dokumente verwalten, verbrauchen kein Kontingent. Aufrufe mit einem Testmodus-Schlüssel belasten das Tarifkontingent nicht; für sie gilt eine eigene monatliche Testmenge. Zugestellte Rechnungen werden gesondert je Rechnung abgerechnet. Das Kontingent beginnt zu Beginn jeder Abrechnungsperiode neu. Anfragen unterliegen zusätzlich einem tarifabhängigen Ratenlimit pro Minute; Anfragen darüber hinaus beantworten wir mit dem Status 429.
5. Nutzungsrechte
5.1 Recht des Kunden
Wir räumen dem Kunden für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, den Dienst im vereinbarten Umfang für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht. Weiterverkauf, Untervermietung und Überlassung an Dritte bedürfen unserer vorherigen Zustimmung in Textform; die Nutzung durch Dienstleister des Kunden für dessen eigene Zwecke bleibt zulässig.
5.2 Inhalte des Kunden
Alle Rechte an den vom Kunden eingereichten Inhalten verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt uns das einfache, auf die Vertragsdauer beschränkte Recht ein, diese Inhalte zu vervielfältigen und zu bearbeiten, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist.
5.3 Unsere Rechte
Software, API, Dokumentation, Gestaltung und Kennzeichen von Beliq sind urheber- und kennzeichenrechtlich geschützt. Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt sind, verbleiben bei uns.
5.4 Rückmeldungen
Übermittelt der Kunde Vorschläge oder Hinweise zur Verbesserung des Dienstes, dürfen wir diese unentgeltlich und zeitlich unbeschränkt verwenden. Eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht. Vertrauliche Informationen des Kunden nach Ziffer 11 bleiben davon unberührt.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Pflichtenkatalog
Der Kunde ist verpflichtet,
- zutreffende Registrierungs- und Kontaktdaten anzugeben und aktuell zu halten,
- Zugangsdaten und API-Keys geheim zu halten und nicht öffentlich zugänglich zu machen,
- die Nutzungsrichtlinie einzuhalten,
- sicherzustellen, dass er über die erforderlichen Rechte an den eingereichten Inhalten verfügt und dass deren Verarbeitung nicht gegen Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verstößt,
- die für ihn geltenden steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten selbst zu erfüllen, da wir Rechnungsinhalte nicht dauerhaft speichern (siehe Ziffer 2.3),
- seine Webhook-Endpunkte selbst zu betreiben, abzusichern und die Signatur eingehender Zustellungen zu prüfen.
6.2 Freistellung
Verletzt der Kunde eine Pflicht nach Ziffer 6.1 schuldhaft und nimmt ein Dritter uns deswegen in Anspruch, stellt der Kunde uns von diesen Ansprüchen frei und erstattet die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Wir unterrichten den Kunden unverzüglich über einen solchen Anspruch, führen ohne seine Zustimmung in Textform kein Anerkenntnis und keinen Vergleich herbei und geben ihm Gelegenheit, die Abwehr des Anspruchs zu übernehmen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
7. Vergütung
7.1 Zwei getrennte Rechtsverhältnisse
Kostenpflichtige Tarife verkauft die Armitage Labs OÜ (Creem), Tallinn, Estland, als Merchant of Record im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Vertragspartner des Kaufs ist damit Creem: Creem belastet das Zahlungsmittel, stellt Beleg und Rechnung aus, wendet die umsatzsteuerliche Behandlung an und wickelt Erstattungen ab. Für den Kauf gelten zusätzlich die Bedingungen von Creem.
Diese AGB regeln ausschließlich das Nutzungsverhältnis zwischen dem Kunden und uns. Sie begründen keine Zahlungspflicht des Kunden gegenüber uns; eine Zahlung des Kunden erhalten wir nicht unmittelbar.
7.2 Tarife und Preise
Die verfügbaren Tarife und die jeweils geltenden Preise ergeben sich aus der Preisübersicht auf beliq.eu. Die dort angegebenen Preise sind Endpreise; die jeweils anwendbare Umsatzsteuer ist enthalten und wird von Creem beim Checkout ausgewiesen. Ein Tarifwechsel ist im Dashboard möglich; ein Wechsel in einen höheren Tarif wirkt sofort und wird anteilig abgerechnet, ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode.
7.3 Preisänderungen
Preisänderungen kündigen wir mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform an. Sie wirken sich auf ein bestehendes Abonnement frühestens mit Beginn der nächsten Abrechnungsperiode nach Ablauf dieser Frist aus. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens kündigen; auf dieses Recht weisen wir in der Ankündigung hin.
7.4 Zahlungsstörungen
Teilt Creem uns mit, dass ein Abonnement wegen ausbleibender Zahlung beendet, pausiert oder rückabgewickelt wurde, stellen wir das Konto auf den kostenlosen Tarif um. Ansprüche wegen der ausbleibenden Zahlung stehen allein Creem zu.
8. Gewährleistung
8.1 Anwendbares Recht
Die Überlassung des Dienstes zur Nutzung auf Zeit richtet sich nach Mietrecht (§§ 535 ff. BGB). Wir überlassen den Dienst in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und erhalten ihn während der Vertragsdauer in diesem Zustand. Maßgeblich für den vertragsgemäßen Zustand sind der Leistungsumfang nach Ziffer 2 und die Verfügbarkeit nach Ziffer 4.1.
8.2 Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung für anfängliche Mängel
Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Für anfängliche Mängel haften wir nur nach Maßgabe der Ziffer 9, also bei Verschulden. Die Rechte des Kunden auf Mängelbeseitigung (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB) und auf Minderung (§ 536 BGB) bleiben unberührt.
8.3 Mängelanzeige und Minderung
Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Kenntnis in Textform an und beschreibt sie so, dass wir sie nachvollziehen können. Unterschreiten wir die nach Ziffer 4.1 geschuldete Verfügbarkeit, mindert sich die Vergütung für den betroffenen Zeitraum nach § 536 BGB; den überzahlten Teil erstatten wir dem Kunden auf Verlangen. § 536b und § 536c BGB bleiben unberührt.
8.4 Umfang der Zusagen
Wir sagen zu, dass die Prüfung gegen die in der Abdeckungsübersicht ausgewiesenen Regelwerke und Schemata in den dort angegebenen Fassungen erfolgt. Wir sagen nicht zu, dass jede erzeugte Rechnung von jedem Empfänger, jeder Prüfsoftware oder jeder nationalen Stelle angenommen wird oder dass der Dienst jeden individuellen Bedarf des Kunden deckt. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich als solche in Textform bezeichnen.
9. Haftung
9.1 Unbeschränkte Haftung
Unbeschränkt haften wir
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- im Umfang einer von uns übernommenen Garantie,
- nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 10.000 EUR je Schadensfall, mindestens aber auf das Zwölffache des monatlichen Entgelts, das für den Tarif des Kunden im Zeitpunkt des schadensauslösenden Ereignisses galt.
Dieser Betrag entspricht dem Schaden, mit dem bei einem Dienst dieses Zuschnitts und dieser Vergütungshöhe typischerweise zu rechnen ist. Benötigt der Kunde eine weitergehende Absicherung, können wir sie im Einzelfall gesondert vereinbaren.
9.3 Ausschluss im Übrigen
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für leichte Fahrlässigkeit außerhalb wesentlicher Vertragspflichten.
9.4 Datenverlust
Für den Verlust von Daten haften wir nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre.
9.5 Persönlicher Anwendungsbereich
Die Regelungen dieser Ziffer 9 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
9.6 Kostenlose Angebote
Für den kostenlosen Tarif und die ohne Konto nutzbaren Werkzeuge gilt die gesetzliche Haftungsmilderung der §§ 521, 599 BGB nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen für kostenlose Angebote.
10. Datenschutz
Welche personenbezogenen Daten wir als Verantwortlicher verarbeiten, beschreibt unsere Datenschutzerklärung. Soweit der Kunde über die API personenbezogene Daten Dritter einreicht, etwa Namen und Anschriften in Rechnungen, ist er Verantwortlicher und wir sind Auftragsverarbeiter. Insoweit gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrages ist.
11. Vertraulichkeit
Jede Partei behandelt vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich, nutzt sie nur zur Durchführung dieses Vertrages und gibt sie nur an Personen weiter, die sie zur Durchführung benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, einschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im Sinne des GeschGehG.
Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die
- öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden,
- der empfangenden Partei bereits bekannt waren,
- rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsbindung erlangt wurden,
- unabhängig entwickelt wurden.
Verlangt ein Gesetz, ein Gericht oder eine Behörde die Offenlegung, ist sie zulässig; die offenlegende Partei unterrichtet die andere Partei vorher, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort; Ansprüche nach dem GeschGehG bleiben zeitlich unberührt.
12. Laufzeit und Kündigung
12.1 Laufzeit
Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Laufzeit und Kündigungsfrist eines kostenpflichtigen Abonnements richten sich nach dem bei Creem abgeschlossenen Abonnement.
12.2 Ordentliche Kündigung
Der Kunde kann ein Abonnement jederzeit im Dashboard kündigen; die Kündigung wirkt zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode. Den kostenlosen Tarif kann der Kunde jederzeit durch Löschen des Kontos beenden. Wir können den Nutzungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
12.3 Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 543 BGB, § 314 BGB) bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor bei einem schwerwiegenden oder trotz Abmahnung wiederholten Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinie, bei einer vom Kunden ausgehenden erheblichen Gefährdung der Sicherheit oder Stabilität des Dienstes oder wenn uns die Fortsetzung gesetzlich untersagt ist.
12.4 Sperrung
Statt zu kündigen können wir den Zugang ganz oder teilweise sperren, wenn ein Grund nach Ziffer 12.3 vorliegt und die Sperrung das mildere Mittel ist. Wir kündigen die Sperrung vorher an und setzen eine angemessene Frist zur Abhilfe, es sei denn, es droht eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit oder den Betrieb des Dienstes oder für Rechte Dritter; in diesem Fall unterrichten wir unverzüglich danach. Die Sperrung heben wir auf, sobald ihr Grund entfallen ist. Für die Dauer einer von uns zu vertretenden unberechtigten Sperrung schuldet der Kunde keine Vergütung.
12.5 Folgen der Beendigung
Mit Wirksamwerden der Kündigung endet der Zugang zum Dienst. Kontodaten löschen wir nach Maßgabe der Datenschutzerklärung; für Daten, die wir im Auftrag verarbeiten, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Da wir Rechnungsinhalte nicht dauerhaft speichern (siehe Ziffer 2.3), obliegt deren Aufbewahrung dem Kunden.
13. Änderungen dieser AGB
13.1 Zulässige Änderungen
Wir können diese AGB ändern, wenn dies erforderlich ist, um sie an geänderte Gesetze oder an eine geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung anzupassen, um eine nach Vertragsschluss entstandene Regelungslücke zu schließen oder um Änderungen des Leistungsumfangs abzubilden, die die Hauptleistungspflichten nicht berühren. Änderungen der Hauptleistungspflichten oder des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung sind auf diesem Weg ausgeschlossen.
13.2 Verfahren
Änderungen kündigen wir mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform an, stellen die geänderte Fassung zur Verfügung und beschreiben die wesentlichen Änderungen. In der Ankündigung weisen wir auf die Frist, auf das Widerspruchsrecht und auf die Bedeutung des Schweigens hin.
13.3 Widerspruch
Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt seine Zustimmung als erteilt. Widerspricht er, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; beide Parteien können ihn dann nach Ziffer 12.2 kündigen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland (Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012). Die örtliche Zuständigkeit innerhalb Deutschlands richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Unser Recht, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen, bleibt unberührt. Greift diese Vereinbarung nicht, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Zuständigkeit.
14.3 Textform und Vorrang von Individualabreden
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben nach § 305b BGB Vorrang vor diesen AGB, unabhängig von ihrer Form.
14.4 Abtretung
Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
14.5 Teilunwirksamkeit
Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder wird sie es, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
14.6 Sprachfassung
Diese AGB sind in deutscher Sprache abgefasst. Die englische Fassung dient ausschließlich der Information; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
14.7 Kontakt
Fragen zu diesen AGB richten Sie bitte an hello@beliq.eu.